Das Honorar wird gemäß Gebührenverordnung für Heilpraktiker berechnet. Individuelle Regelungen nach Absprache.
Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen die Gebühren eines Heilpraktikers nicht übernehmen, können Zusatzversicherungen oder private Krankenkassen die Kosten erstatten.
Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen die Gebühren eines Heilpraktikers nicht übernehmen, können Zusatzversicherungen oder private Krankenkassen die Kosten erstatten.